Geschäftsbedingungen Werbevertrag
KWS Office J.Klingenschmidt u. A.Wildner GbR,
Mattstedter Weiden 1a, 99427 Weimar,
nachstehend „KWS (LUMBOX)“ genannt
1. Gegenstand
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Werbeverträge, die KWS (LUMBOX) mit ihren Kunden schließt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.
2. Vertragsschluss
Angebote der KWS (LUMBOX) sind frei bleibend. Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbevertrages zustande. Es gelten neben dem Vertragstext und der einen Vertragsbestandteil bildenden verbindlichen Preisliste ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Rücktritt
(1) Der Kunde erteilt an die KWS (LUMBOX) einen verbindlichen Auftrag. Ein Rücktrittsrecht ohne Vorliegen eines bestimmten Grundes hat der Kunde daher nicht.
(2) Die KWS (LUMBOX) ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich ergibt, dass aus bautechnischen oder betrieblichen Gründen die Ausstrahlung der Werbung nicht durchführbar ist. In diesem Fall wird die KWS (LUMBOX) den Kunden unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit des Auftrages informieren und bereits empfangene Gegenleistungen erstatten. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht dem Kunden nicht zu.
(3) Die KWS (LUMBOX) behält sich ebenfalls den Rücktritt vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht oder gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. gegen die guten Sitten verstößt oder die Werbung von Behörden, Polizei oder Gerichten beanstandet wird und der Kunde diese Beanstandung nicht innerhalb einer von der KWS (LUMBOX) festgesetzten Frist beseitigt hat. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht dem Kunden nicht zu.
4. Zurückweisung von Aufträgen
Die KWS (LUMBOX) ist nicht verpflichtet, die Werbung vor Annahme des Auftrages anzusehen und insbesondere nicht, deren inhaltliche auf Zulässigkeit zu prüfen. Die KWS(LUMBOX) ist berechtigt, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Eine Zurückweisung erfolgt auch dann, wenn die Ausstrahlung der Werbung für die KWS (LUMBOX) unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze, deutsches Recht, vertragliche oder behördliche Bestimmungen verstößt.
5. Rechte Dritter
Der Kunde trägt ausschließlich die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen auf dem LED-Videoboard erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeinhalten und Werbetexten erworben hat und darüber frei verfügen kann. Der Kunde stellt die KWS (LUMBOX) von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Verletzung von wettbewerbs- rechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Kunden ausgestrahlten Werbesendung geltend macht. Die hierdurch bei der KWS (LUMBOX) entstehenden Kosten sind vom Kunden zu ersetzen.
6. Auftragsdurchführung
Der Kunde verpflichtet sich, dass alle notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die bildlichen Darstellungen in entsprechendem Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Das Material muss spätestens 7 Arbeitstage vor der Schaltung (Spontanverträge ausgenommen) bei der Auftragnehmerin vorliegen. Die Anlieferung kann per eMail-Attachment oder per Post an die Adresse Mattstedter Weiden 1a, 99427 Weimar erfolgen. Wenn Werbeaufträge nicht oder falsch durchgeführt werden, weil Produktionsunterlagen nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden, wird die vereinbarte Werbung dennoch in Rechnung gestellt. Dem Kunden stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Kunde trägt das Risiko der Übermittlung von Werbematerial.
7. Übertragung auf Dritte
Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Werbevertrag auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.
8. Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.
9. Werbeagenturen/Mittler
Aufträge von Werbeagenturen oder Werbemittlern werden nur für namentlich bezeichnete Unternehmungen oder Personen angenommen. Die Werbung, sowie deren Änderung, für die Produkte oder Dienstleistungen des angegebenen Kunden bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung der KWS (LUMBOX). Das gilt insbesondere für den Fall, dass dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, eigenmächtig auf die geschaltete Werbung zuzugreifen und diese zu verändern.
10. Preise
a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise in der jeweils gültigen Preisliste der KWS (LUMBOX).
b) Alle Zahlungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
c) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
d) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht.
11. Zahlung
Die Rechnungsstellung aus dem Werbevertrag erfolgt vor Sendebeginn auf der Grundlage des Werbevertrages. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch 3 Tage vor der vereinbarten Werbeschaltung. Bei Vertragslaufzeiten von mehr als 90 Tagen können abweichende Zahlungen schriftlich im Werbevertrag vereinbart werden.
12. Haftung
a) Bei Beschädigungen oder Verlust der vom Kunden gelieferten Werbemittel sowie für die Verletzung von Nebenpflichten haftet die KWS (LUMBOX) nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
b) Im Fall einer lediglich fahrlässigen Hauptpflichtverletzung ist die Haftung der KWS (LUMBOX) auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13. Undurchführbarkeit des Auftrags
Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Staatstrauer, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages nach Möglichkeit entweder vorverlegt, nachgeholt oder verrechnet mit der Übersendung. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Kunde hiervon unverzüglich informiert. Diese Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Sofern der Kunde der Verschiebung, der Durchführung des Werbeauftrages nicht schriftlich binnen einer Frist von 3 Tagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Kunden. Der Kunde wird von der vorgesehenen Bedeutung seines Verhaltens bei Beginn der Frist hingewiesen. Im Fall, dass die Werbesendung weder vor noch nachgeholt werden kann oder im Fall, dass der Kunde der vorgeschlagenen Vorverlegung oder Nachholung widerspricht, hat der Kunde Anspruch auf Rückvergütung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlung, soweit nicht bereits durch gesendete Werbung verbraucht. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
14. Ausstrahlungszeitraum
Der Ausstrahlungszeitraum richtet sich nach dem jeweiligen Werbevertrag.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weimar. Es gilt deutsches Recht.
16. Schlussbestimmungen
Änderungsvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen dennoch bestehen.